Allgemeine Erläuterungen
Die angegebenen mm-Preise gelten für s/w-Anzeigen (1c). Farbige Anzeigen (4c) werden mit einem 30 %-igen Aufpreis berechnet. Die angegebenen mm-Preise gelten branchenüblich für eine Spalte (45 mm). Zur Preis-Berechnung der bei uns üblichen 2- oder 4-spaltigen Anzeigen, multiplizieren Sie diesen Wert bitte mit dem Faktor 2 bzw. 4.
Alle Preise in Euro verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Kreisbelegungen
Erscheinen einzelne Titel 14-täglich, wird die Anzeige dort in der Folgewoche platziert.
Rabatte
Rabatte für Anzeigenkombinationen
Sie können das Verbreitungsgebiet Ihrer Werbebotschaft ganz individuell bestimmen – durch eine flexible Zusammenstellung der gewünschten Erscheinungsorte zu einer Belegungseinheit (Anzeigenkombination). Abhängig von der Anzahl der Orte dieser Belegungseinheit erhalten Sie folgende Kombinationsrabatte:
3er- und 4er-Belegungseinheit | 10% Rabatt |
5er- und 6er-Belegungseinheit | 15% Rabatt |
7er- bis 13er-Belegungseinheit | 20% Rabatt |
14er- bis 19er-Belegungseinheit | 25% Rabatt |
20er- bis 24er-Belegungseinheit | 30% Rabatt |
ab 25er-Belegungseinheit | 35% Rabatt |
Die Kombinationsrabatte werden nur gewährt, wenn für jeden Ort der Belegungseinheit die Anzeige und die Erscheinungswoche identisch sind.
Mal- und Mengenrabatte
Mal- und Mengenrabatte sind mit Jahresabschluss nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich. Zum Kombinationsrabatt kann maximal ein weiterer Rabatt gewährt werden, wobei die Rabatte nacheinander gewährt und nicht addiert werden können.
Malrabatte | |
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10 – 19 Anzeigenschaltungen | 10% Rabatt |
20 – 39 Anzeigenschaltungen | 15% Rabatt |
40 und mehr Anzeigenschaltungen | 20% Rabatt |
Mengenrabatte für die Schaltung ganzseitiger Anzeigen | |
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4.320 – 7.559 mm | 10% Rabatt |
7.560 – 10.799 mm | 15% Rabatt |
ab 10.800 mm | 20% Rabatt |
Rabatte für Organisationen
Rabatte für Organisationen sind nicht mit Mal- oder Mengenrabatten kombinierbar.
Parteienrabatt | 10% Rabatt |
Vereinsrabatt (eingetragene Vereine) | 20% Rabatt |
Kirchenrabatt | 20% Rabatt |
Informationen
Die Mindestgröße
für Anzeigen beträgt 90 × 30 mm bzw. 185 × 15 mm.
Die übliche Spaltenbreite
beträgt 45 mm (einspaltig). Diese Einheit liegt auch unseren Millimeterpreisen zugrunde. Aus drucktechnischen Gründen ist der Verlag nur in der Lage, Anzeigen 2- oder 4-spaltig abzudrucken, d. h. in einer Breite von 90 bzw. 185 mm – 1- und 3-spaltige Anzeigen werden dementsprechend 2- bzw. 4-spaltig berechnet.
Platzierungsaufschläge
Für Rückseitenplatzierungen, die durch den Verlag verbindlich bestätigt wurden, wird ein Platzierungsaufschlag von 20% berechnet.
Platzierungshinweis
Sonstige Platzierungswünsche sind für den Verlag unverbindlich. Der Verlag ist jedoch bemüht, sich nach den Wünschen des Auftraggebers zu richten.
Korrekturabzüge
Bei Anzeigen ab einer Mindestgröße von 2 Spalten x 60 mm sind die ersten beiden Korrekturabzüge kostenfrei. Jeder weitere Korrekturabzug wird mit 5,50 € in Rechnung gestellt.
Anzeigen im Anschnitt
Für Anzeigen im Anschnitt wird ein Anschnittaufpreis von 25% auf eine ganzseitige Anzeige im Format 185 x 270 mm erhoben.
Chiffregebühren
Die gewerbliche Chiffregebühr beträgt 8,00 € (zzgl. MwSt.). Die Zusatzkosten für Chiffreanzeigen bestehen aus Bearbeitungsgebühr und Portokosten.
Kostenpflichtige Veröffentlichungen
Folgende Veröffentlichungen sind kostenpflichtig:
- Geschäftsberichte und sonstige Mitteilungen von Banken und Genossenschaftsbanken
- Mitteilungen von Krankenkassen
- Sprechstundenausfall und Urlaubsanzeigen von Ärzten und Apotheken
- Mitteilungen von Genossenschaften, Verbänden und Zweckverbänden, z. B. Obsterzeuger-, Milchverwertungs-, Weingärtnergenossenschaft
- Presseberichte, Versteigerungen
- Veröffentlichungen aus Nachbargemeinden
- Todesanzeigen und Nachrufe, Glückwünsche zu Geburtstagen und Hochzeiten.
Vollverteilungen
Die Amtsblätter und Lokalzeitungen von Nussbaum Medien werden zu bestimmten Terminen in Form von Vollverteilungen in allen privaten Haushalten eines Ortes (mind. 97%) zugestellt. Damit erreichen Sie mit einer Anzeige praktisch die gesamte Bürgerschaft. In Vollverteilungswochen wird für alle gewerblichen Anzeigen ein Preisaufschlag von 15% berechnet.
Wahlveröffentlichungen
Wahlveröffentlichungen sind alle Veröffentlichungen, die anlässlich von Kommunal-, Landtags-, Bundestags-, Europa- und Kirchenwahlenerfolgen. Auch Wahlempfehlungen privater Inserenten sind Wahlveröffentlichungen. Wahlveröffentlichungen sind grundsätzlich nur auf Anfrage möglich. Die Veröffentlichungen von Wahlanzeigen können erst nach einer Prüfung durch den Verlag erfolgen. Das gilt auch für Prospektbeilagen.
Anzeigen von Parteien und politischen Organisationen
Anzeigen von Parteien und politischen Organisationen, die ihrer Natur nach einen Beitrag zur Meinungsbildung darstellen, können grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Wir veröffentlichen nur Anzeigen, die Veranstaltungen bewerben und die keinen Beitrag zur Meinungsbildung darstellen. Sonderplatzierungen auf Rückseiten, Titelseiten, Mittelblattbelegungen und textplatzierte sind nicht möglich.
Weitere Informationen zur Wahl- und Parteienwerbung finden Sie hier:
www.nussbaum-business.de/wahlwerbung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die AGB finden Sie unter: www.nussbaum-medien.de/weitere-infos/agb
Gerne können diese auch beim Verlag angefordert werden.