Unsere Amtsblätter und Lokalzeitungen bieten Ihnen eine ideale Plattform, um Ihre Beilagen und Werbebotschaften punktgenau in Ihrer Zielgruppe zu platzieren. Damit das zuverlässig und termingerecht gelingt, braucht es klare Absprachen und gut abgestimmte Prozesse.
1. Planung & Beauftragung
Für eine zuverlässige Verteilung Ihrer Beilage ist eine frühzeitige und vollständige Planung unerlässlich. Je klarer die Informationen im Vorfeld sind, desto leichter lassen sich Missverständnisse und unnötige Schleifen vermeiden.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
- Beilagenauftrag: Die Beauftragung muss schriftlich erfolgen – entweder direkt durch Sie oder nach telefonischer Absprache mit schriftlicher Bestätigung durch uns.
- Notwendige Angaben:
- Gewünschter Verteilungstermin
- Gewünschte Amtsblätter bzw. Verteilgebiete
- Format, Umfang, Gewicht etc. (wenn Ihnen der Druckauftrag Ihrer Druckerei vorliegt, leiten Sie uns diesen am besten weiter)
- Mindestauftragswert: Bitte beachten Sie, dass für Beilagen ein Mindestauftragswert in Höhe von 250 EUR zzgl. MwSt. gilt.
- Freigabe: Für jeden Beilagenauftrag benötigen wir ein Musterexemplar (digital als PDF und wenn möglich ein gedrucktes Exemplar) zur technischen und inhaltlichen Prüfung. Erst danach können wir den Auftrag verbindlich annehmen.
- Kontakt: Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen rund um Ihren Beilagenauftrag immer direkt an Ihren persönlichen Verkaufsansprechpartner.
- Konkurrenzausschluss: Ein Ausschluss konkurrierender Beilagen kann nicht gewährleistet werden.
- Hinweis: Eine vollständige Verteilung kann technisch nicht garantiert werden. Eine Nichtverteilung von unter 3 % der Auflage stellt keinen Mangel der geschuldeten Leistung dar. Der Verlag haftet nicht für den Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebsweg, es sei denn, dieser ist vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
- Mit der Erteilung des Beilagenauftrages übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für den Inhalt, auch in presserechtlichem Sinn. Ein entsprechender Hinweis muss auf der Beilage erfolgen (§8 LPG). Der Auftraggeber stellt den Verlag im Innenverhältnis von allen Ansprüchen frei, die gegen den Verlag aufgrund des Inhalts der Beilage geltend gemacht werden.
Beilagenwerbung politischer Organisationen unterliegen den Richtlinien für politische Werbung https://www.nussbaum-medien.de/wahlwerbung und müssen einen Transparenzhinweis enthalten. Verantwortlich hierfür ist der Auftraggeber. Erst nach entsprechender Prüfung durch den Verlag (PDF oder Musterexemplar) kann der Auftrag angenommen werden.
2. Anlieferung & Logistik
Eine pünktliche und korrekt vorbereitete Anlieferung ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf in unserer Logistik. Bitte beachten Sie folgende Vorgaben:
- Lieferzeitfenster:
- Späteste Anlieferung: Donnerstag der Vorwoche der Verteilung (wenn in die Verteilwoche ein Feiertag fällt, dann Mittwoch der Vorwoche)
- Bitte vermeiden Sie Anlieferungen von mehr als 2 Wochen vor der Verteilung, da sonst Lagergebühren für Sie anfallen
- Verpackung & Bündelung:
- Einheiten zu mind. 50, 100 oder 250 Stück gebündelt
- flachliegend, gleichmäßig ausgerichtet
- gebündelt mit Papierband
- Palettenware transportsicher und stabil gestapelt
- Kennzeichnung der Anlieferung:
- Name des Kunden
- Verteilungstermin
- Titel/Amtsblatt
- Gesamtstückzahl
- Rest- und Fehlmengen:
- Mehrlieferungen heben wir 14 Tage auf, danach erfolgt die Entsorgung auf Ihre Kosten (sofern keine Abholung oder Weiterverwendung abgestimmt ist)
- Unterlieferungen oder verspätete Anlieferungen stimmen wir mit Ihnen ab
- Beachten Sie bitte: Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Anzahl der gelieferten Beilagen zu prüfen.
- Lieferadressen:
Wichtig: Ihre Beilagen werden je nach gebuchtem Verteilgebiet entweder im Logistikzentrum Weil der Stadt oder St. Leon-Rot oder in beiden Logistikzentren verarbeitet. Bitte liefern Sie daher gemäß Ihrer Auftragsbestätigung die jeweils korrekten Mengen an die vorgegebenen Logistikzentren. Bei Paketanlieferung darf ein einzelnes Paket nicht mehr als 20 kg wiegen. Kurierfahrten zwischen den Logistikzentren aufgrund von Falschlieferungen werden mit 150 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
- Logistikzentrum Weil der Stadt:
- Post-Anlieferung:
Nussbaum Medien, Merklingerstr. 20, 71263 Weil der Stadt - Speditions-Anlieferung:
Nussbaum Medien, Dieselstr. 3, 71263 Weil der Stadt
- Logistikzentrum St. Leon-Rot:
- Post- und Speditions-Anlieferung:
Nussbaum Medien, Warenannahme, Opelstr. 29, 68789 St. Leon-Rot
- Anlieferzeiten:
Bitte beachten Sie, dass eine Anlieferung nur innerhalb dieser Zeiten möglich ist.
Mo – Do 10 – 17 Uhr
Fr 10 – 13 Uhr
3. Technische Anforderungen an Ihre Beilagen
Je nach Logistikzentrum und den Rahmenbedingungen der Verteilwoche werden Ihre Beilagen entweder maschinell beigelegt oder manuell durch die Zusteller. Damit Ihre Beilage effizient verarbeitet und möglichst automatisiert beigelegt werden kann, sind bestimmte technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nur so können wir eine hohe Verarbeitungsqualität sicherstellen und eine problemlose Zustellung gewährleisten.
Bitte berücksichtigen Sie daher folgende Anforderungen:
- Größe:
- Mindestformat: A5 (148 × 210 mm)
- Höchstformat: A4 (210 × 297 mm)
- Formate außerhalb dieses Bereichs sind nur nach Rücksprache möglich und benötigen eine technische Freigabe durch uns.
- Gewicht:
- Maximalgewicht: 50 g pro Beilage, darüber hinaus nur nach Rücksprache
- Minimalgewicht: Papier-Grammaturen unter 100 g/m² nur nach Rücksprache
- Falz:
- Mittenfalz, Wickelfalz, Kreuzbruch sind möglich
- Für Leporello, Altarfalz und andere Falzarten halten Sie bitte vorher Rücksprache mit uns.
- Sonderformate:
- eckige Formate sind ideal
- Für nicht eckige und unregelmäßige Formate (z.B. rund) halten Sie bitte vorher Rücksprache mit uns.
- Beilagen mit Warenmuster, Beigaben oder angeklebten Zusätzen, sind nur nach Rücksprache und Freigabe möglich

Betriebe der Nussbaum Medien
Weil der Stadt · St. Leon-Rot · Bad Rappenau · Rottweil · Ebersbach an der Fils · Horb
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